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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Dienstleistungspreise der
Christian Friedrich Oder IT-Partner der Ärzte GmbH

 

1. Geltungsbereich

a) Mit Vertragsabschluß bzw. Lieferung werden diese Bedingungen als für beide Seiten verbindlich anerkannt. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt sind.

2. Angebot und Lieferung

Angebote sind generell freibleibend, i.d.R. sind angebotene Hard- und Softwarekonfigurationen 2 Wochen wie angeboten bestellbar. Die Lieferzeit beträgt im Normalfall zwei bis drei Wochen. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Empfänger die Versand-, Anlieferungs-, Verpackungs- und Installationskosten. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadensersatz. Gegebenenfalls kann Gleichwertiges geliefert werden. Wenn höhere Gewalt eintritt, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Hardware, welche besonderen gesetzlichen o.ä. Regelungen, z.B. Medizinproduktegesetz, entsprechen muss, muss vom Kunden entsprechend angefordert werden. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Gesetzte trägt der Kunde. Im Normalfall wird Home- oder Officehardware geliefert.

3. Zahlung

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungserhalt netto zu bezahlen. Der Besteller ist berechtigt, Gegenforderungen aufzurechnen. Ein Zurückzahlungsrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Gefahrenübergang

Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Transportschäden versichert. Die Kosten trägt der Besteller.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderungen vor.Eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist nicht gestattet.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Hard- und Softwareprodukte beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Monate ab Lieferdatum.Grundsätzlich wird nur die Gewährleistung in dem Umfang gewährt, wie sie vom jeweiligen Hard- oder Softwarehersteller demLieferer gewährt wird. Darüber hinausgehende Dienstleistung und vor Ort Anfahrt wird nach Aufwand getrennt berechnet.

7. Mängel und Haftungsausschluß

Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu prüfen. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn nichtbinnen 8 Tagen nach Eintreffen eine Mängelliste beim Lieferer eingeht. Die Haftung des Lieferers ist in jedem Fall in der Höhe maximal auf den Kaufpreis des jeweiligen Liefergegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Arbeiten an EDVAnlagen hat der Kunde die Pflicht zur sachgerechten Datensicherung. Eine Haftung für Schäden aus Datenverlust ist generell ausgeschlossen. Eine Haftung für Vermögensschäden ist generell ausgeschlossen (außer eine gesetzliche Regelung schließt diesen Ausschluß aus, z.B. bei Vorsatz)

8. Software

Bei Erstellung und Bearbeitung von Programmen durch facherfahrene Mitarbeiter hat der Lieferer Vorkehrungen getroffen, umFehler auszuschalten. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, daß bei der Erstellung, Bearbeitung und Duplikation vonProgrammen Fehler auftreten. In diesen Fällen hat der Besteller Anspruch auf Beseitigung dieser Fehler im Rahmen der obigenGewährleistungsfristen (Punkt 6). Eine weitergehende Gewährleistung oder Haftung besteht nicht. Insbesondere sind Umtauschoder Rückgabe bestellter Programme ausgeschlossen. Programme sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Der Besteller erwirbt ausschließlich das Nutzungsrecht am jeweiligen Programm. Das Nutzungsrecht ist auf ein System oder bei Mehrplatzsystemen auf eine Zentraleinheit beschränkt. Der Besteller verpflichtet sich, die Programme und Beschreibungen ohne Zustimmung des Lieferers nicht zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, noch sie einem unbefugten Dritten zur Verfügung zu stellen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Besteller zur Schadensersatzleistung berechtigt.

9. Sonstige Bestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des für 04425 Taucha zuständigen Gerichts.10. Dienstleistungs- und Anfahrtspreise. Unsere Geschäftszeit ist Werktags, Montag bis Freitag von 8 – 18Uhr. Stundensatz in der Geschäftszeit für Dienstleistung undBeratung außerhalb einzelvertraglicher Regelung(z.B. Wartungsvertrag) beträgt 89,50€, Außerhalb dieser Zeiten erhöht sich der Stundensatz Samstags 8-18Uhr um 50%, anderweitig um 100%. Die Erhöhung gilt auch bei pauschal angebotener Dienstleistung. Außerhalb der Geschäftszeiten können Termine nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden, eine Verpflichtung zur Mängelbeseitigung außerhalb der Geschäftszeit besteht nicht Die erste Stunde wird voll berechnet, danach wird viertelstündlich abgerechnet. Fahrtkosten werden pauschal berechnet, bis 10 km Entfernung Luftlinie 15€ ab Taucha, bis 15 km Entfernung Luftlinie 19,99€ ab Taucha, ab 15 km Entfernung Luftlinie wird jeder Hin- und Rückfahrtkilometer ab Lösegraben, Taucha mit 0,60€ berechnet. Sonstige Fahrten werden mit 0,60€ Kilometer abgerechnet. Alle Preise zzgl. MwSt. Diese Preisliste gilt bis zum erscheinen einer neuen Preisliste.

Stand 5/2018